Aus Stabilitätsgründen darf der Abstand der Rohrschellen untereinander bei einem Rohrdurchmesser bis 100 mm höchstens 3 m und bei größerem Durchmesser höchstens 2 m betragen. Ein Mindestabstand zur Wand von 20 mm erleichtert die Montage und vermeidet Verunreinigungen durch Laub und Spinnweben. Um ein Abrutschen der Fallrohre zu vermeiden, sind bei allen Einzellängen über den Rohrschellen Wulste oder Nasen anzuordnen.